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13. August 2025

Neues Schüler-Azubi-Ticket: Landkreis führt vergünstigtes Deutschlandticket ein!

Ab diesem Schuljahr 2025/26 steht ein neues ÖPNV-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zur Verfügung. Ab dem 1. August 2025 ist das Schüler-Azubi-Ticket zum Einführungspreis von 30 € pro Monat erhältlich. Und im Landkreis Emsland wird das digitale Emsland-Jugendticket eingeführt.

Dahinter verbirgt sich ein vergünstigtes, aber vollwertiges Deutschlandticket. „Wie das reguläre Deutschlandticket bietet auch das Schüler-Azubi-Ticket freie Fahrt mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Es ist ganz unkompliziert, deutschlandweit und für beliebig viele Fahrten einsetzbar. Nur im Fernverkehr ist das Schüler-Azubi-Ticket nicht gültig“, stellt Dr. Elke Bertke Einzelheiten rund um das Projekt vor. Sie ist beim Landkreis Grafschaft Bentheim die zuständige Dezernentin für das Thema Mobilität. Das neue Angebot tritt dabei an die Stelle der bisherigen Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II der Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen sowie von Auszubildenden im Landkreis Grafschaft Bentheim. Bisher war es erforderlich, dass die Nutzenden ihre Fahrkarte zunächst selbst finanzieren und im Nachgang einen Zuschuss vom Landkreis erhalten. Mit der Einführung des neuen Schüler-Azubi-Tickets zum 1. August 2025 ist dies nicht mehr erforderlich. Der Zuschuss wird direkt zwischen dem Landkreis und der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB) abgewickelt.

„Mit dem Schüler-Azubi-Ticket können junge Grafschafterinnen und Grafschafter klimaschonend unterwegs sein und wir machen damit die Nutzung des ÖPNV attraktiver – sei es für die Erreichbarkeit von Schulen und Ausbildungsstätten, aber auch von Freizeitangeboten im gesamten Bundesgebiet“, wirbt Bertke für das neue Angebot, an dessen Umsetzung der Landkreis bereits seit Längerem intensiv gearbeitet hat. Die Einführung des Schüler-Azubi-Tickets läuft zunächst im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes bis zum 31. Juli 2026. Dafür hat der Grafschafter Kreistag in seiner Sitzung im Juni vor der Sommerpause einstimmig grünes Licht gegeben.

Die wichtigsten Infos zum Schüler-Azubi-Ticket auf einen Blick:

Wer kann das neue Ticket nutzen? 

Von dem neuen Ticket profitieren Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in der Grafschaft Bentheim wohnen. Aber auch Freiwilligendienstleistende (z.B. Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres) mit Wohnsitz im Kreisgebiet kommen in den Genuss des neuen Tickets. Nicht berechtigt sind Studierende, da diese mit dem Deutschland-Semesterticket bereits über ein eigenes vergünstigtes Angebot verfügen.


Wo wird das Ticket verkauft? 

Der Verkauf des Schüler-Azubi-Tickets erfolgt über die VGB im Nordhorner Bahnhof. Das Antragsformular ist online auf der Internetseite der VGB abrufbar.
In welcher Form ist das Ticket erhältlich? Das Schüler-Azubi-Ticket wird über die VGB ausschließlich im Abo angeboten. Der Einführungspreis beträgt 30 Euro pro Monat. Damit der Landkreis die Vergünstigung in Höhe von 28 Euro gegenüber dem regulären Deutschlandticket an die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden weitergeben kann, muss das Ticket durchgehend für mindestens sechs Monate abonniert werden. Wichtig: Wer das Abo vorher kündigt, muss den Differenzbetrag zum regulären Deutschlandticket nachzahlen. Vertragsinhaber sind volljährige Personen oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.#

In welchen Verkehrsmitteln gilt das Ticket? 

Das Schüler-Azubi-Ticket gilt deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Es gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.
Was gilt es darüber hinaus zu beachten? Bei Abschluss des Abo-Vertrages für das Schüler-Azubi-Ticket muss ein Nachweis der Schule (zum Beispiel ein Schülerausweis) bzw. des Ausbildungsbetriebes (zum Beispiel der Ausbildungsvertrag) vorgelegt werden. Bei Wegfall der Berechtigung – etwa durch Schulabbruch, Ausbildungsende oder Wohnortwechsel – ist dies umgehend der VGB zu melden. Das Ticket ist in diesem Fall zu kündigen. Eine Kündigung des Abos muss grundsätzlich schriftlich bei der VGB eingereicht werden.

Und was ändert sich im Emsland?

Digitales Emsland-Jugendticket

In diesem Schuljahr 2025/26 wird das Emsland-Jugendticket für die Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen ausschließlich als digitales Ticket ausgegeben.
Die Testphase ist vorbei und alle Schülerinnen und Schüler, die frühzeitig ein Ticket beantragt haben, sollten mittlerweile ein digitales Ticket bekommen haben.
Ab Montag, den 15.09.2025, ist es nicht mehr möglich ohne Ticket die Busse zu nutzen. Ab diesem Datum muss jeder bei der Nutzung der Busse ein gültiges Jugendticket vorweisen können.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass bei der Nutzung der Busse ohne gültiges Ticket, gemäß Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen, ein erhöhtes Beförderungsentgeld erhoben werden kann.
Ihr Team der Emsländischen Eisenbahn GmbH

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