Mitte April hat das Kultusministerium folgende Information zum Tragen von Masken herausgegeben:
„Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.“
Die drei Berufsbildenden Schulen (BBS, GBS und KBS) haben sich abgestimmt und folgende Empfehlung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen für unsere Schulstandorte formuliert:
„Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler auf den Bewegungsflächen eine Maske tragen.“
Auch wenn das Tragen von Masken im Alltag mittlerweile eine geringe Relevanz hat, besteht die FFP2- Maskenpflicht weiterhin in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Aus gegebenen Anlass musste die Bentheimer Mitte Mai nochmal ausdrücklich auf die Niedersächsiche Verordnung über Schutzmaßnahmen hinweisen.
Für eine reibungslose und sichere Schulbeförderung möchten wir alle Schüler:innen daraum bitten, die entsprechenden Masken dabei zu haben und selbstverständlich zu tragen. Das erspart Stress und unnötige Diskussionen auf beiden Seiten.
Seit dem 21.03.2022 ist der „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ ) ohne Nachfolgeregelung außer Kraft getreten. Hygiene-Basismaßnahmen sind aber weiterhin sinnvoll und richten sich nach den Hygieneplänen der Schulen. Außerdem sind weiterhin die Corona-Vorschriften zu beachten.
Deshalb stellen wir für Euch die wichtigsten Hygiene-Basismaßnahmen in verschiedenen Sprachen zum Nachlesen bereit.
20. April 2022
Hier finden Sie aktuelle Verordnungen und Dokumente zum Umgang mit der Corona-Pandemie.
Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung (PDF) einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Er ist ungefährlich und nicht vergleichbar in der Anwendung mit bisherigen Schnelltests unter medizinischer Anleitung.