NEU Schwerpunkt Sozialpädagogik mit Berufsausbildung NEU
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Informationen zum Beruflichen Gymnasium
Allgemeines
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit+Soziales im Schwerpunkt Sozialpädagogik kombiniert Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit Berufsausbildung.
Der Berufsbereich Sozialpädagogik entwickelt sich als sehr dynamischer Berufsbereich mit einem hohen Expansionsniveau. In den nächsten 20 Jahren werden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein höherer Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften und im Sektor der Beruflichen Bildung mehr Lehrkräfte für den Berufsbereich Sozialpädagogik als bisher nachgefragt werden.
Der neue doppelqualifizierende Bildungsgang im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales -Schwerpunkt Sozialpädagogik- greift diese Entwicklung auf.
Ziel der Doppelqualifikation
sind die verbesserten vertikalen Durchlässigkeiten:
- zu einem Studium an einer Universität oder einer Hochschule, z. B. Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik,
- in die Fachschule Sozialpädagogik für eine Weiterbildung „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in“,
- in eine Berufstätigkeit als Sozialpädagogische*r Assistent*in, z. B. studien- oder ausbildungsbegleitend.
Unterschied zur Sozialpädagogik ohne Berufsausbildung
- 4 (statt 2) Stunden Praxis in der Klasse 11 und 12,
- 160 Stunden begleitetes Praktikum in einer Kindertageseinrichtung. Die betreuenden Kinder sind im Alter von 0-10 Jahren. Das Praktikum findet im Jahrgang 11 statt,
- weitere 140 Stunden Betriebspraktikum bis zum Ende der Klasse 13, z. B. in den Ferien.
Themenbereiche Sozialpädagogik
- Bildung und Erziehung im Kindesalter beurteilen,
- Entwicklungsprozesse von Kindern begleiten,
- Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstehen,
- Persönlichkeit und psychische Gesundheit analysieren,
- Erziehung und Bildung im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter professionell gestalten,
- Berufliche Identität weiterentwickeln.
Ausbildungsziel
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales vermittelt im Schwerpunkt Sozialpädagogik die Allgemeine Hochschulreife und die Berufsausbildung „Sozialpädagogische*r Assistent*in“.
Neben den allgemeinbildenden Fächern
- ist Pädagogik-Psychologie das erste Prüfungsfach,
- bereitet das Fach Praxis auf die Berufswelt vor,
- begleiten Praktika die Ausbildungsinhalte,
- sind Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung
verbindliches viertes oder fünftes Prüfungsfach.
Vorteile der Doppelqualifizierung
- Schüler*innen erhalten ein weiteres Alleinstellungsmerkmal in Abgrenzung zum Gymnasium oder zur Gesamtschule.
- Nach dem Abitur ist das Arbeiten als Sozialpädagogische*r Assistent*in in Einrichtungen wie Kindergärten möglich.
- Es besteht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis.
- Höhere Studierfähigkeit durch die Vermittlung von Theorie und Praxis.
- Teamfähigkeit, der Umgang mit Konflikten und Arbeitsorganisation werden insbesondere durch praktische Tätigkeiten erworben.
- Beim Übergang in das Lehramt für berufsbildende Schulen -Sozialpädagogik- sind vertiefte Kenntnisse vorhanden und es ist eine einschlägige sozialpädagogische Berufsausbildung, die für den Vorbereitungsdienst (ehem. Referendariat) erforderlich ist, bereits erworben.
Aufnahmevoraussetzung und Dauer
Aufgenommen wird, wer
1. den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat oder
2. in die gymnasiale Oberstufe (Klasse 11) versetzt wurde.
Der Schulbesuch dauert in der Regel drei Jahre. Er gliedert sich in:
Einführungsphase, Jahrgangsstufe 11 und
Qualifikationsphase, Jahrgangsstufe 12 sowie 13.
Stundentafel
Unterrichtsfächer |
Stundentafel |
||
11. Jg. |
12. Jg. |
13. Jg. |
|
Deutsch |
3 |
3 (5)1) |
3 (5)1) |
Englisch |
3 |
3 (5)1) |
3 (5)1) |
Mathematik |
3 |
3 (5)1) |
3 (5)1) |
Weitere Fremdsprache |
4 |
4 |
4 |
Geschichte |
2 |
2 (3)2)3) |
(3)2)3) |
Politik |
- |
- |
|
Religion/Werte und Normen |
2 |
(3)2)3) |
2 (3)2)3) |
Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie) |
2 |
2 (3/5) 1)2)3) |
2 (3/5) 1)2)3) |
Sport |
2 |
2 |
2 |
Pädagogik-Psychologie |
4 |
4 |
4 |
Betriebs- und Volkswirtschaft |
3 |
3 |
3 |
Informationsverarbeitung |
3 |
3 |
3 |
Praxis der Sozialpädagogik |
4 |
4 |
2 |
1) Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau werden fünfstündig unterrichtet.
2) Sofern eines der Fächer Prüfungsfach ist, wird es dreistündig unterrichtet.
3) Wenn eine Naturwissenschaft als Prüfungsfach gewählt wird, kann das
Fach Religion oder Geschichte kein Prüfungsfach sein und umgekehrt.
Fremdsprachenregelung
In der Einführungsphase sind die Schüler*innen verpflichtet, am Unterricht in der ersten Fremdsprache (Englisch) teilzunehmen und
- sofern nicht in der Sekundarstufe I bis einschließlich Klasse 10 in vier aufeinanderfolgenden Schuljahren am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen wurde -
auch am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (z. B. Niederländisch oder Spanisch).
Prüfungsfachkombinationen
Erhöhten Anforderungen |
Grundlegende Anforderungen |
|
1. Prüfungs- fach |
2. und 3. Prüfungsfach |
4. und 5. Prüfungsfach |
Pädagogik- Psychologie |
Deutsch und Englisch |
BV und/oder IV, Mathematik, Biologie, Chemie, Religion1) oder Geschichte1) |
Pädagogik- Psychologie |
Deutsch und Mathematik |
BV und/oder IV, Biologie, Chemie, eine Fremdsprache, Religion oder Geschichte |
Deutsch und Biologie |
BV oder IV |
|
Pädagogik- Psychologie |
Englisch und Mathematik |
BV und/oder IV, Biologie, Chemie, Deutsch, Religion1) oder Geschichte1) |
Englisch und Biologie |
BV oder IV |
1) wenn keine Pflicht zur weiteren Fremdsprache besteht
BV = Betriebs- und Volkswirtschaft
IV = Informationsverarbeitung
Anmeldung
Anmeldungen werden bis 15. Februar angenommen. Telefonische Beratungen sind jederzeit möglich, da freie Plätze bis zum Schuljahresbeginn vergeben werden.
Auf dem Postweg sind der Schule neben dem unterschriebenen Anmeldeformular folgende Unterlagen einzureichen: