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Berufliches Gymnasium

Schwerpunkt Sozialpädagogik mit Berufsausbildung (BGSD) 

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit+Soziales im Schwerpunkt Sozialpädagogik kombiniert Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit Berufsausbildung.

Der Berufsbereich Sozialpädagogik entwickelt sich als sehr dynamischer Berufsbereich mit einem hohen Expansionsniveau. In den nächsten 20 Jahren werden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein höherer Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften und im Sektor der Beruflichen Bildung mehr Lehrkräfte für den Berufsbereich Sozialpädagogik als bisher nachgefragt werden.

Der neue doppelqualifizierende Bildungsgang im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales -Schwerpunkt Sozialpädagogik- greift diese Entwicklung auf.

Details zum Beruflichen Gymnasium Sozialpädagogik mit Berufsausbildung

Themenbereiche Sozialpädagogik 

Im Schwerpunkt Sozialpädagogik werden z.B. die folgenden Themenbereiche behandelt:

  • Bildung und Erziehung im Kindesalter beurteilen,
  • Entwicklungsprozesse von Kindern begleiten,
  • Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstehen,
  • Persönlichkeit und psychische Gesundheit analysieren,
  • Erziehung und Bildung im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter professionell  gestalten,
  • Berufliche Identität weiterentwickeln.

Aufnahmevoraussetzungen und Dauer der Ausbildung  

In das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales wird aufgenommen, wer

  1. den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat,
  2. in die gymnasiale Oberstufe (Klasse 11) versetzt wurde.

Der Schulbesuch dauert in der Regel drei Jahre. Er gliedert sich in:

  • Einführungsphase = Jahrgangsstufe 11
  • Qualifikationsphase = Jahrgangsstufe 12 und 13

Ausbildungsziel 

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales vermittelt im Schwerpunkt Sozialpädagogik die Allgemeine Hochschulreife und die Berufsausbildung „Sozialpädagogische*r Assistent*in“.

Neben den allgemeinbildenden Fächern

  • ist Pädagogik-Psychologie das erste Prüfungsfach,
  • bereitet das Fach Praxis auf die Berufswelt vor,
  • begleiten Praktika die Ausbildungsinhalte,
  • sind Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung verbindliches viertes oder fünftes Prüfungsfach.

Fremdsprachenregelungen 

In der Einführungsphase sind die Schüler:innen verpflichtet, am Unterricht in der ersten Fremdsprache (Englisch) teilzunehmen und - sofern nicht in der Sekundarstufe I bis einschließlich Klasse 10 in vier aufeinanderfolgenden Schuljahren am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen wurde - auch am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (z.B. Niederländisch oder Spanisch).  

Nähere Informationen zur Doppelqualifikation

Ziele

Ziel der Doppelqualifikation sind die verbesserten vertikalen Durchlässigkeiten:

  • zu einem Studium an einer Universität oder einer Hochschule, z. B. Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik,
  • in die Fachschule Sozialpädagogik für eine Weiterbildung „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in“,
  • in eine Berufstätigkeit als Sozialpädagogische*r Assistent*in, z. B. studien- oder ausbildungsbegleitend.

Unterschied zur Sozialpädagogik ohne Berufsausbildung

Der Unterschied zum Schwerpunkt Sozialpädagogik ohne Berufsausbildung basiert in den zusätzlichen Praxisstunden. So ist die Doppelqualifizierung umsetzbar durch:
 
  • 4 (statt 2) Stunden Praxis in der Klasse 11 und 12,
  • 160 Stunden begleitetes Praktikum in einer Kindertageseinrichtung. Die betreuenden Kinder sind im Alter von 0-10 Jahren. Das Praktikum findet im Jahrgang 11 statt,
  • weitere 140 Stunden Betriebspraktikum bis zum Ende der Klasse 13, z. B. in den Ferien.

Vorteile der Doppelqualifizierung

  • Schüler:innen erhalten ein weiteres Alleinstellungsmerkmal in Abgrenzung zum Gymnasium oder zur Gesamtschule.
  • Nach dem Abitur ist das Arbeiten als Sozialpädagogische*r Assistent*in in Einrichtungen wie Kindergärten möglich.
  • Es besteht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis.
  • Höhere Studierfähigkeit durch die Vermittlung von Theorie und Praxis.
  • Teamfähigkeit, der Umgang mit Konflikten und Arbeitsorganisation werden insbesondere durch praktische Tätigkeiten erworben.
  • Beim Übergang in das Lehramt für berufsbildende  Schulen -Sozialpädagogik- sind vertiefte Kenntnisse vorhanden und es ist eine einschlägige sozialpädagogische Berufsausbildung, die für den Vorbereitungsdienst (ehem. Referendariat) erforderlich ist, bereits erworben.

Stundentafel

Unterrichtsfächer
 

Stundentafel


11. Jg.

12. Jg.

 13. Jg.

Deutsch

3

3 (5)¹

3 (5)¹

Englisch

3

3 (5)¹

3 (5)¹

Mathematik

3

3 (5)¹

3 (5)¹

Weitere Fremdsprache

4

4

4

Geschichte

2

2 (3)² ³

(3)² ³

Politik

2

-

 -

Religion/Werte und Normen

2

(3)² ³

2 (3)² ³

Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie)

2

2 (3/5)¹ ² ³

2 (3/5)¹ ² ³

Sport

2

2

2

Pädagogik-Psychologie

4

4

4

Betriebs- und Volkswirtschaft 

3

3

3

Informationsverarbeitung 

3

3

3

Praxis der Sozialpädagogik

2

2

2

¹ Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau werden fünfstündig unterrichtet. 
² Sofern eines der Fächer Prüfungsfach ist, wird es dreistündig unterrichtet. 
³ Wenn eine Naturwissenschaft als Prüfungsfach gewählt wird, kann das Fach Religion oder Geschichte kein Prüfungsfach sein und umgekehrt.

Prüfungsfachkombinationen

Erhöhten Anforderungen

Grundlegende Anforderungen

1. Prüfungsfach 

2. + 3. Prüfungsfach 

4. + 5. Prüfungsfach 

Pädagogik-Psychologie

Deutsch und Englisch 

BV und/oder IV, Mathematik, Biologie, Chemie, Religion¹ oder Geschichte¹

Pädagogik-Psychologie

Deutsch und Mathematik 

BV und/oder IV, Biologie, Chemie, eine Fremdsprache, Religion oder Geschichte 

Pädagogik-Psychologie

Deutsch und Biologie

BV oder IV oder und Mathematik oder eine Fremdsprache

Pädagogik-Psychologie

Englisch und Mathematik 

BV und/oder IV, Biologie, Chemie, Deutsch, Religion¹ oder Geschichte¹

Pädagogik-Psychologie

Englisch und Biologie

BV oder IV und Mathematik oder Deutsch

¹ wenn keine Pflicht zur weiteren Fremdsprache besteht 

BV = Betriebs- und Volkswirtschaft
IV  = Informationsverarbeitung

Anmeldung

Anmeldungen werden bis 15. Februar angenommen. Telefonische Beratungen sind jederzeit möglich, da freie Plätze bis zum Schuljahresbeginn vergeben werden.

Auf dem Postweg sind der Schule neben dem unterschriebenen Anmeldeformular folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf

Informationen zum Ansehen und Herunterladen

Kurzfilm zum Thema "Soziale Phobie" der Projektgruppe des Beruflichen Gymnasiums Soziales